Meine "ungedruckte, quellenfreie" Meinung : Aussprache ist ja das Anliegen der Regel(n). Also liegst Du schon völlig richtig.
(Nicht zu verwechseln mit den "importierten" Fremdwörtern, bei denen die Aussprache nicht der spanischen Schreibweise folgt.)
Die eigentliche Frage ist also tatsächlich, wie der Eigenname ausgesprochen wird. Im Zweifelsfall unverändert, insbesondere bei rechtlichen Abhängigkeiten wie z.B. bei Firmen oder Marken gehe ich davon aus, dass der Name im Original in Schrift und Sprache beibehalten wird.
Insofern finde ich es generell, aber insbesondere beim Lesen spanischer Texte, hilfreich, wenn es entsprechende Hervorhebungen gibt, die zumindest darauf hinweisen, dass es "anders" gesprochen werden muss
Das alte Leiden, dass man diese Aussprache dann kennen muss... auch nicht immer einfach.